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SoftairSoft Air Waffen - Für unter 18-Jährige verboten.

Soft Air Waffen sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände. Das neue Waffengesetz regelt seit dem 12. Dezember 2008 den Umgang mit Soft Air- und anderen Imitationswaffen.

Flyer SoftairSeit mehreren Jahren sind Soft Air Waffen und andere Waffenimitationen als Trendspielzeuge auf dem europäischen Markt erhältlich, massgeblich auch über Internet-Shops. Hauptproduzent von Kunststoff-Imitationswaffen ist Japan. Mit diesen Waffen werden kleine Kügelchen verschossen. Dies birgt eine Verletzungsgefahr in sich. Gefährdet sind insbesondere die Augen. Um vieles gravierender sind die Gefahren, die sich aus der Verwechslung solcher Waffen ergeben.

Die spezielle Problematik von Soft Air Waffen liegt darin, dass diese selbst von Fachleuten nicht oder nur schlecht von echten Feuerwaffen unterschieden werden können. Vorfälle aus dem Ausland zeigen, dass eine direkte Konfrontation mit einer Täterschaft, die Soft Air Waffen benutzt, sehr schlimme Folgen haben kann.

Wenn Imitationswaffen zu Bedrohungszwecken, wenn auch in spielerischer Absicht, eingesetzt werden, entfaltet sich rasch eine folgenschwere Wirkung. Sie lösen dann grundsätzlich die gleiche Reaktion aus wie eine echte Feuerwaffe. Im Stress des Bedrohungsfalles kann eine Person die Waffe nämlich nicht als harmlos beurteilen. Sie reagiert deshalb instinktiv gleich, wie wenn sie durch eine echte Feuerwaffe bedroht würde. Bezüglich der Bedrohungswirkung ist die Imitationswaffen deshalb einer echten Waffe gleich zu stellen. Hier liegt die grösste Gefahr, die von diesen Waffen ausgeht. Dieser Tatsache wurde über eine Gesetzesanpassung Rechnung getragen.

(Text:  Schweizerische Kriminalprävention)

Links und Downloads:

Link zur Kampagne der Schweizerischen Kriminalprävention
Link zum Waffengesetz (Stand 12. Dezember 2008)

Präventionsplakat als Download  [PDF, 1.00 MB]