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Vorsicht vor ungebetenen Gästen |
| Die kürzer werdenden Tage und die frühe Dunkelheit nützen Diebe gerne, um in Häuser und Wohnungen einzudringen. Ein solcher Einbruch bedeutet für die betroffenen Bewohner vielfach einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. Dabei macht den Opfern das verloren gegangene Sicherheitsgefühl häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden. Verdächtige Feststellungen der Polizei melden Einbrecher sind zumeist unauffällig gekleidete Personen und versuchen sich möglichst ungesehen an Einbruchsobjekte heranzupirschen. Aufmerksame Nachbarn können Einbrüche verhindern. Dies indem sie signalisieren, dass die sich im Quartier herumtreibenden Personen beobachtet werden. Die Polizei bittet deshalb, auffällige Personen oder Fahrzeuge sofort zu melden. Die Notrufnummer 117 ist rund um die Uhr erreichbar. Richtiges Verhalten und Licht erhöht die Hemmschwelle für Einbrecher. Die Kantonspolizei Thurgau rät, Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit ordentlich zu verschliessen bzw. abzuschliessen. Gekippte Fenster sind für Einbrecher offene Fenster. Geschlossene Fensterläden, Lamellenstoren und Rollläden sind weitere Hindernisse, die von den Einbrechern überwunden werden müssen. Dies braucht Zeit und verursacht in der Regel Lärm, was das Risiko, von jemandem beobachtet zu werden, wesentlich erhöht. Eingebrochen wird zumeist, wenn niemand zu Hause ist. Brennt in der Wohnung oder im Haus während der Dämmerung und in den frühen Nachtstunden kein Licht, so ist in der Regel auch niemand zu Hause. Mit vorgegebener Anwesenheit, beispielsweise durch über Schaltuhren geschaltete Innenbeleuchtungen, kann unter Umständen ein Einbrecher von seinem Vorhaben abgebracht werden. Eine effiziente Aussenbeleuchtung (Komfort- und allenfalls Schockbeleuchtung) kann ebenfalls eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher haben. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Beleuchtung von den ungebetenen Gästen nicht ausser Betrieb gesetzt oder zerstört werden kann.
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