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Fussgängerstreifen

Mit einem Flyer gibt „Verkehrssicherheit Thurgau“ Fahrzeuglenkenden Tipps für sicheres und richtiges Verhalten bei Fussgängerstreifen.

Der Flyer kann hier als pdf heruntergeladen oder beim Instruktionsdienst der Kantonspolizei Thurgau bestellt werden.

FussgängerstreifenBeim Überqueren der Strassen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die Kantonspolizei Thurgau registrierte im Jahr 2010 59 Fussgänger-Unfälle mit 61 Verletzten, davon wurden 25 Personen auf Fussgängerstreifen verletzt. Diese Zahlen haben sich in den letzten Jahren kaum verändert.

Mit dem Flyer will „Verkehrssicherheit Thurgau“ Fahrzeuglenkenden Tipps für das richtige Verhalten bei Fussgängerstreifen geben.

Der Flyer ruft in Erinnerung, dass auf Fussgängerstreifen alle Fussgänger sowie Benutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (Inline-Skates, Trottinetts, etc.) grundsätzlich Vortritt haben. Gleichzeitig werden die Fahrzeuglenkenden darauf aufmerksam gemacht, dass beispielsweise bei Kindern, älteren Menschen oder in der Dunkelheit besonders viel Aufmerksamkeit nötig ist.

Aber auch die Fussgängerinnen und Fussgänger werden in die Pflicht genommen. Sie werden daran erinnert, dass sie den Fussgängerstreifen nicht überraschend oder so spät betreten dürfen, dass herannahende Fahrzeuglenker nicht mehr rechtzeitig bremsen können.

Weitere Infos:

Link zum Instruktionsdienst der Kantonspolizei Thurgau