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KindersitzKindersitze bis 12 Jahre
Mehr Sicherheit für Kinder bei Fahrten im Privatauto oder im Schulbus: Seit dem 1. April 2010 dürfen Kinder bis zum Alter von 12 Jahren nur in einem speziellen Kindersitz mitfahren. Bisher galt das Obligatorium bis zum Alter von sieben Jahren.

Bild Kindersitz Von der verschärften Kindersitzpflicht ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser sind als 1.50 Meter.

Der Vorschrift genügen geprüfte Kinderrückhaltevorrichtungen wie spezielle Sitzpolster, Kindersitze oder Babyschalen. Sie müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen.

Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung "03" (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 und 02 gelten seit dem 1. April 2010 nicht mehr als genügender Schutz.

(Bilder: TCS)


Zusätzliche Infos:

Neue Broschüre "Kinder im Auto"  [PDF, 1.00 MB]
"Sicherung von Kindern im Auto" - Merkblatt der Kantonspolizei Thurgau  [PDF, 44.0 KB]

Kindersitz-Informationen der Beratungsstelle für Unfallverhütung
Kindersitz-Informationen des TCS mit eindrücklichen Crashtest-Videos