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Die verschärfte Kindersitzpflicht trat auf den 1. April 2010 in Kraft, ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser sind als 1.50 Meter. Der Vorschrift genügen geprüfte Kinderrückhaltevorrichtungen wie spezielle Sitzpolster, Kindersitze oder Babyschalen. Sie müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen. Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung "03" (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 und 02 gelten seit dem 1. April 2010 nicht mehr als genügender Schutz. (Bilder: TCS)
Neue Broschüre "Kinder im Auto" [PDF, 1.00 MB] Kindersitz-Informationen der Beratungsstelle für Unfallverhütung |

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Kindersitze - neue Regelung seit 1. April 2010
Der Bundesrat will die Sicherheit der Kinder bei Fahrten im Privatauto oder im Schulbus erhöhen. Er beschloss Mitte Oktober 2009, dass Kinder bis im Alter von 12 Jahren nur in einem speziellen Kindersitz mitfahren dürfen. Bislang galt das Obligatorium bis ins Alter von sieben Jahren.