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Der Vorschrift genügen geprüfte Kinderrückhaltevorrichtungen wie spezielle Sitzpolster, Kindersitze oder Babyschalen. Sie müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen. Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung "03" (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 und 02 gelten seit dem 1. April 2010 nicht mehr als genügender Schutz. (Bilder: TCS)
Neue Broschüre "Kinder im Auto" [PDF, 1.00 MB] Kindersitz-Informationen der Beratungsstelle für Unfallverhütung |

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Kindersitze bis 12 Jahre
Von der verschärften Kindersitzpflicht ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser sind als 1.50 Meter.