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WaffeInformationen zum Europäischen Feuerwaffenpass

Mit der Umsetzung des Abkommens Schengen-Dublin ergeben sich auch Neuerungen im Bereich Waffen, das heisst, Anpassungen im Waffengesetz. Dazu einige Informationen der Waffenfachstelle der Kantonspolizei Thurgau:

FeuerwaffenpassWer benötigt einen Europäischen Feuerwaffenpass?

Gemäss neuem Waffengesetz benötigt einen Europäischen Feuerwaffenpass, wer Waffen und die dazugehörende Munition (z.B. für die Jagd oder Schiesssportanlässe) vorübergehend in einen Schengenstaat ein- und ausführt. Der Europäische Feuer- waffenpass gilt nicht als Waffentragbewilligung.


Ab wann wird der Europäische Feuerwaffenpass benötigt?

Mit der Umsetzung des Abkommens Schengen - Dublin per 12. Dezember 2008 tritt der Europäische Feuerwaffenpass in Kraft.


Wo ist der Europäische Feuerwaffenpass erhältlich?

Ausstellende Behörde:

Kantonspolizei Thurgau
Sicherheitspolizei
Fachstelle Waffen / Sprengstoff
Zürcherstrasse 325
8501 Frauenfeld

Tel. 052 728 27 05


Welche Dokumente sind für den Erhalt eines Europäischen Feuerwaffenpasses erforderlich und einzureichen?

- Offizielles Gesuchsformular (hier klicken)
- zwei aktuelle Passfotos
- eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (ID / Reisepass)
- ein aktueller Strafregisterauszug (max. 3 Monate alt). Der Strafregisterauszug kann bei jeder Poststelle bestellt werden.


Wie lange ist der Europäische Feuerwaffenpass gültig?

Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser fünf Jahre kann er zweimal um je zwei Jahre verlängert werden.


Welche Waffen sind im Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen?

Im Europäischen Feuerwaffenpass sind nur Waffen einzutragen, welche vorübergehend in einen Schengenstaat ein- und wieder ausgeführt werden. Nachträgliche Einträge sind möglich und kostenpflichtig.


Registratur / Waffenregister

Die eingereichten Daten werden im kantonalen Waffenregister erfasst. Diese Angaben werden nicht weitergegeben, ausgenommen an ersuchende Behörden.


Was kostet der Europäische Feuerwaffenpass?

Sämtliche Gebührenansätze sind in der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition geregelt. Es gelten folgende Ansätze:

- Europäischer Feuerwaffenpass Fr. 150.--
- Verlängerung Fr. 100.--